Bei der Wohnungsübergabe entscheidet der Zustand oft über die Kaution. Diese Checkliste zeigt, was zur Endreinigung gehört, was „besenrein“ wirklich bedeutet und wann sich eine Reinigungsfirma lohnt.
„Besenrein“ oder „gereinigt“: Was steht im Vertrag?
Die beiden Begriffe bedeuten nicht dasselbe. „Besenrein“ heißt: grob gefegt, grobe Verschmutzungen und eigene Gegenstände entfernt, Nägel raus, kein Müll. Eine vollständige Reinigung geht darüber hinaus.
Wichtig: Übermäßige Renovierungs- und Endreinigungsklauseln in Mietverträgen sind nicht immer wirksam. Häufig schulden Sie nur eine normale Reinigung, nicht den Neuzustand.
Checkliste: Das gehört zur Endreinigung
Küche
- Fettentfernung an Fronten und Fliesenspiegel
- Backofen, Herd und Dunstabzug
- Kühlschrank abtauen und auswischen
- Spüle und Armaturen entkalken
Bad
- Kalk an Armaturen, Dusche und Fliesen
- Fugen und Silikonränder
- WC, Waschbecken und Spiegel
- Abflüsse frei und sauber
Räume und Böden
- Böden saugen und wischen, Flecken entfernen
- Fenster innen inklusive Rahmen
- Türen, Zargen und Lichtschalter abwischen
- Heizkörper und Fensterbänke
- Schränke innen, Steckdosen und Staub in Ecken
- Keller, Balkon oder Abstellraum nicht vergessen
Was kostet eine Auszugsreinigung?
Selbst machen oder Firma beauftragen?
Selbst reinigen spart Geld, kostet aber Zeit und die richtige Ausstattung, gerade bei Backofen, Kalk und Fenstern. Eine Firma nimmt Ihnen die Arbeit ab und sorgt für ein übergabefertiges Ergebnis, was besonders bei knapper Frist und gleichzeitigem Umzug entlastet.
Tipps für eine reibungslose Übergabe
- Planen Sie die Reinigung früh und legen Sie den Termin nach dem Ausräumen.
- Reinigen Sie erst, wenn die Wohnung leer ist, sonst doppelte Arbeit.
- Dokumentieren Sie den Zustand mit Fotos und nutzen Sie ein Übergabeprotokoll.
- Übergeben Sie alle Schlüssel und lassen Sie sich den Erhalt bestätigen.
Unsere Wohnungsreinigung übernehmen wir einmalig zum Auszug oder regelmäßig, im Raum Ahrensburg, Preetz und Kiel.



